Aktuelle Online-Seminare
+++ Einführung in das EU-Beihilfenrecht +++ Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer der öffentlichen Hand (4 Termine) +++ Steuerliche Behandlung von Sponsoring der öffentlichen Hand +++
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-07 |
+++ Einführung in das EU-Beihilfenrecht +++ Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer der öffentlichen Hand (4 Termine) +++ Steuerliche Behandlung von Sponsoring der öffentlichen Hand +++
+++ Personenbezogene Daten enthaltende Veröffentlichung der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung im Internet +++ Digitalisierung des Zuwendungsnachweisverfahrens – Start des Zuwendungsempfängerregisters +++ Kommunalrechtsnovelle in Bayern +++
Kommunale Krankenhäuser sind für die finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Träger von großer Bedeutung. Gleichzeitig spielen sie und ihr Beitrag zu Gesundheit und Wohlergehen gerade bei einer insgesamt alternden Gesellschaft eine Rolle für das Gelingen der Nachhaltigkeitstransformation. Die multiplen Krisen der jüngeren Vergangenheit haben den Einrichtungen im Ländervergleich unterschiedlich zugesetzt.
– FG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2023 – 11 K 147/22 – (n.rkr., BFH-Az. V R 4/23)
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.2023 – 2 LA 80/19 –
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.2023 – 2 LA 80/19 –
– OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2023 – 15 A 3204/20 –
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.06.2023 – 4 A 238/20 –
Die Kommune S betreibt ein Schwimmbad. Auch die Kinder der Mittelschule aus der benachbarten Stadt H sowie die Realschulkinder aus dem Nachbarort R und schließlich die Kinder vom Gymnasium aus dem nahen G sollen dort im Schulschwimmen unterrichtet werden. Müssen die Kommunen Umsatzsteuer auf die Eintrittsgelder zahlen oder lässt sich die Umsatzsteuer vermeiden? Wie sieht es bei der Kommune S mit dem Eigenverbrauch oder einer Vorsteuerkürzung aus?
+++ Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen +++ Neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 2024 +++
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